Direktionsleitung
Art. 1 Zweck und Regelungsgehalt Im Organisationsreglement werden die Organisationsstruktur, Aufgaben und Kompetenzen der geschäftsführenden Organe der Direktion Bildung und Sport sowie die Zusammenarbeit geregelt. Art. 2 Direktionsleitung Die Direktionsleitung obliegt folgenden Organen: a. Direktor Bildung und Sport (zuständiger Stadtrat / zuständige Stadträtin) b. Direktionsleiter Bildung und Sport c. Leiter Dienste Art. 3 Zuständigkeit und Gliederung (Art. 31 GeschO) 1 Die Direktion Bildung und Sport ist für folgende Bereiche zuständig: a. Volksschule (Kindergärten, Primarschulen und Sekundarschule I) b. Musikschule (inkl. Jugendmusik) c. Schulsozialarbeit d. Lehrpersonen- und Schülerinnen- / Schüleradministration e. Schulinformatik f. Schulsport g. Jugendbibliothek h. Kinder- und Jugendbetreuung i. Vergabe der Schul- und Sportlokalitäten und -anlagen j. Betreuung der Sportszene der Stadt Olten
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