Schulzahnpflege
1. Allgemeines Die Schulzahnpflege besteht aus Vorbeugung (Prophylaxe), Kontrolluntersuchungen und Behandlungen. Diese Leistungen stehen allen schulpflichtigen Oltner Kinder und Jugendlichen zur Verfügung. 2. Vorbeugung (Prophylaxe) Die Prophylaxe-Lektionen werden klassenweise von einer speziell dafür ausgebildeten Mitarbeiterin erteilt. Diese Lektionen werden am Standort der Klassen mehrmals jährlich durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler des Kindergartens werden öfters besucht als diejenigen der Oberstufe. 3. Kontrolluntersuchungen Die Eltern sämtlicher Oltner Kinder, welche in den Kindergarten eintreten oder neu nach Olten ziehen, erhalten ein Schreiben, mit dem sie eingeladen werden, eine Schulzahnärztin oder einen Schulzahnarzt auszuwählen. Die definitive Zuteilung der Kinder auf die Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte erfolgt durch den Koordinator Schulzahnpflege (siehe Kapitel 9). Im Laufe der Schulzeit kann die Schulzahnärztin, beziehungsweise der Schulzahnarzt gewechselt werden. Hierzu ist ein Antrag an den Koordinator erforderlich. Die Schulzahnärztin, beziehungsweise der Schulzahnarzt bietet die ihr/ihm zugeteilten Kinder und Jugendlichen jährlich zu den Kontrolluntersuchungen und den daraus folgenden Behandlungen auf. Falls eine Patientin, ein Patient dem Aufgebot zur Untersuchung nach zweifacher Erinnerung nicht nachkommt, informiert die zuständige Zahnärztin, beziehungsweise der zuständige Zahnarzt den Koordinator, welcher den Fall an die Direktion Bildung und Sport weiterleitet. Diese nimmt mit den Eltern des betroffenen Kindes Kontakt auf. Die Kontrolluntersuchungen erfolgen grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit und können nur in den Blockwochen während der Schulzeit durchgeführt werden. Die Kontrolluntersuchungen finden in der Regel zwischen August und Dezember statt. • Blockwochen Primarschulen und Kindergärten: • Blockwochen Sekundarschule I: Die Direktion Bildung und Sport empfiehlt den Eltern insbesondere der jüngeren Kinder diese beim Besuch der Schulzahnärztin, beziehungsweise des Schulzahnarztes zu begleiten. Der persönliche Kontakt zwischen den Eltern und der Schulzahnärztin, beziehungsweise dem Schulzahnarzt ist wichtig. Anlässlich der Kontrolluntersuchungen in der 9. Klasse wird empfohlen Bissflügelröntgenbilder zur Früherkennung von versteckten Defekten anzufertigen. Die Durchführung dieser Röntgenaufnahmen ist freiwillig. Falls die Eltern mit der Durchführung nicht einverstanden sind, müssen Sie dies der Schulzahnärztin, beziehungsweise dem Schulzahnarzt schriftlich mitteilen. Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen und die erwähnten zwei Bissflügelröntgenbilder gehen zu Lasten der Einwohnergemeinde. 4. Behandlungen Die Behandlungen werden ausserhalb der regulären Schulzeit durchgeführt. Die Behandlungen werden direkt von der Schulzahnärztin, beziehungsweise dem Schulzahnarzt gemäss dem zwischen der Zahnärztegesellschaft und der Einwohnergemeinde Olten vereinbarten Tarif, in Rechnung gestellt. Die Eltern können wie bisher selbst entscheiden, ob sie ihr Kind durch eine Schulzahnärztin, einen Schulzahnarzt oder durch eine Privatzahnärztin, beziehungsweise einem Privatzahnarzt behandeln lassen wollen. 5. Beiträge an die Behandlungskosten 6. Notfalldienst 7. Ombudsstelle 8. Gesetzliche Grundlage 9. Koordinator Schulzahnpflege / Allgemeine Auskünfte Dr. Anton Stalder
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