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Kontaktdaten

Schulverwaltung
Dornacherstrasse 1
4601 Olten
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Öffnungszeiten Schulverwaltung:

Mo:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Di:   09.00 - 12.00 Uhr | Nachmittag geschlossen
Mi:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Do:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Fr:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 16.00 Uhr

Inhalt

Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Dispensationen bis zu 2 Tagen werden durch die Klassenlehrperson bewilligt und benötigen ein begründetes Gesuch. Jokertage (pro Jahr stehen 2 Tage zur Verfügung) brauchen keine Begründung. Informieren Sie bitte die Lehrperson schriftlich und möglichst rechtzeitig (spätestens 2 Tage im Voraus) über eine geplante Dispens oder den Bezug eines Jokertages.

An den folgenden Tagen und Anlässen können keine Jokertage bezogen werden:
1. Schultag, Leistungschecks, Lager- und Projektwochen, Schulanlässe der Schulstandorte gemäss Jahresplanung inklusive Schulreisen und Exkursionen, Schulfest.

Gesuche für längere Dispensationen (über 2 Tage) müssen rechtzeitig und mindestens sechs Wochen vor Beginn der Dispens bei der Schulleitung eingereicht werden.

Das Formular zum Download: Dispensationsgesuch

Name
Dispensationsgesuch.pdf Download 0 Dispensationsgesuch.pdf

Der Aufgabentreff ermöglicht es Schüler:innen einen Teil ihrer Aufgaben in Anwesenheit einer Betreuungsperson im schulischen Umfeld zu erledigen. Das Angebot trägt einerseits zum Erledigen der Hausaufgaben bei und andererseits zur Verbesserung der Betreuungssituation.

Weitere Informationen: Aufgabentreff

Die Schule Olten pflegt einen wertschätzenden und konstruktiven Umgang mit allen mitwirkenden Personen. Wo zusammengearbeitet wird, treffen unterschiedliche Menschen, Perspektiven, Ansichten und Meinungen aufeinander. Dies fördert und bereichert die Zusammenarbeit, kann aber auch zu Konflikten und Differenzen führen.

Als Schule Olten begegnen wir Ihren Anliegen offen, gesprächsbereit und lösungsorientiert. Unterschiedliche Wahrnehmungen und Erfahrungen sehen wir als Chance und können, je nach Art, Anstoss für Optimierungen sein.

Vieles klärt sich auf direktem Weg im Austausch mit den Schülerinnen und Schülern sowie Ihnen als Eltern. Bei anderem findet man nicht sofort eine Lösung. Dieser Leitfaden (siehe "Download") hilft dabei und erklärt die Vorgehensweise. Im Zentrum des Klärungs- und Lösungsprozesses steht dabei für alle Beteiligten stets das Wohl der Schülerinnen und Schüler.

Name
23-09-07 Beschwerdemanagement Schule Olten Download 0 23-09-07 Beschwerdemanagement Schule Olten
23-09-07 Beschwerdemanagement Schule Olten_Formular Download 1 23-09-07 Beschwerdemanagement Schule Olten_Formular

Das Bestellformuler für die Schulbestätigung finden Sie hier: Online Formular Schulbestätigung

Die Schule Olten bietet verschiedene schulergänzernde Betreuungsangebote an wie zum Beispiel Aufgabentreff und Mittagstisch.

Links zu den Informationen:
Aufgabentreff
Mittagstisch Ost
Mittagstisch West
 

Zwei- und mehrsprachig aufwachsende Schüler:innen erhalten nach Bedarf Unterstützung beim Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch. Das Angebot wird je nach Alter und Sprachkompetenz differenziert. Generelles Ziel des Deutschunterrichts als Zweitsprache ist es, zwei-und mehrsprachig aufwachsenden Kindern, ohne oder mit wenigen Vorkenntnissen der deutschen Sprache schnell den Anschluss an den regulären Klassenunterricht zu ermöglichen.

"Klapp" heisst unsere Kommunikationslösung, die speziell für den Bildungsbereich entwickelt wurde. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern und ermöglicht die Verwaltung wichtiger Informationen wie Nachrichten, Elternbriefe, Schulinformationen und Termine an einem zentralen Ort.

​Durch die Nutzung von Klapp profitieren die Familien und die Schule von zahlreichen Vorteilen wie der schnellen Übermittlung von Information, der besseren Übersicht auch bei mehreren Kindern, sowie von der Datensicherheit und dem Umweltschutz.

Die benutzerfreundliche Oberfläche erfordert keine spezielle Schulung. Zur App finden Sie hier die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens SRF:

https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/schul-app-klapp

Die Login-Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten von den Klassenlehrpersonen. 

Die Schulen sind darauf angewiesen, dass sie mit den Eltern im Austausch stehen und sie erreichen können. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Erreichbarkeit während Unterrichtszeiten (Notfallnummer angeben).
  • Teilnahme an Elternabenden und Standortgesprächen sind obligatorisch.
  • Bei Krankheit muss durch die Eltern eine Abmeldung bei der Klassenlehrperson erfolgen: 
    - Beim Kindergarten vor 08.10 Uhr an die Klassenlehrperson.
    - Für Primarschule und Sekundarschule bis  07.40 Uhr bei der Klassenlehrperson.

Die Fachstelle für Integrationsförderung

  • informiert, berät und unterstützt die Bevölkerung bei Fragen zum Thema Integration
  • bietet Beratung zu Deutschkursen, Integrations-Angeboten und vermittelt Kontakte zu Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten
  • initiiert, fördert und begleitet Integrations-Projekte
  • vernetzt und koordiniert Integrations-Angebote
  • ist vernetzt mit Migrations-Organisationen und Schlüsselpersonen.

Unter dem folgenden Link finden Sie zahlreiche unterstützende und beratende Angebote: Fachstelle Integration

Die mehrjährige Ferienplanung gilt für alle Familien in allen Schulstufen der Volksschule Olten.

Die Daten der Ferien finden Sie hier: Ferienplan

Dieser Inhalt ist in Arbeit. Danke für Ihre Geduld.

Der freiwillige Schulsport der Stadt Olten bietet Schüler:innen im Sommer- und Wintersemester eine grosse Anzahl Bewegungs- und Sportkurse.

Weitere Informationen: freiwilliger Schulsport

Das Gymnasium und der progymnasiale Niveauzug der Sekundarschule (Niveau P) wird an unserer Partnerschule, der Kantonsschule Olten, geführt.

Zur Webseite der Kantonsschule Olten: Kantonsschule Olten

An der Schule Olten orientieren wir uns an den kantonalen Vorgaben zu den Hausaufgaben. Die dort genannten Zeitangaben pro Schulstufe sind als Maximalwerte zu verstehen. Die Erteilung von Hausaufgaben ist Teil des Unterrichts und unterliegt der Methodenfreiheit der Lehrperson.

Weitere Informationen: kantonale Vorgaben Hausaufgaben

Der freiwillige Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur richtet sich an zwei- oder mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche. Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) wird von Botschaften, Konsulaten oder privaten Trägerschaften angeboten. Diese freiwilligen Kurse beginnen frühestens in der zweiten Primarklasse und können bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern.

Mehr Informationen zu den Kursen: Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur.

An der Schule Olten wird die Informatische Bildung gemäss den kantonalen Empfehlungen und dem Lehrplan umgesetzt. Ab dem Kindergarten bis zur 9. Klasse werden Tablets altersgerecht eingesetzt.

Details zur informatischen Bildung: Informationen des Volksschulamtes.

Die Schüler:innen können dem Unterricht während 2 Tagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage). Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit.

Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur am Morgen oder am Nachmittag stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.

An den folgenden Tagen und Anlässen können keine Jokertage bezogen werden:
1. Schultag, Leistungschecks, Lager- und Projektwochen, Schulanlässe der Schulstandorte gemäss Jahresplanung inklusive Schulreisen und Exkursionen, Schulfest.

Die Jugendbibliothek an der Dornacherstrasse 1 in Olten ist ein öffentlicher, ausserschulischer Treffpunkt und bietet Kindern und Jugendlichen rund 20‘000 Bücher und andere Medien zur Ausleihe an.

Weitere Informationen: Jugendbibliothek

An der Kantonsschule Olten kann das Gymnasium oder die Fachmittelschule besucht werden.

Zur Webseite der Kantonsschule Olten: Kantonsschule Olten

Der Kindergarten gehört zusammen mit der Primarschule zur Primarstufe. Der Besuch ist obligatorisch. Kinder werden mit dem vollendeten vierten Lebensjahr (Stichtag 31. Juli) eingeschult. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schulleitung entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später eingeschult werden soll. Eine frühere Einschulung ist ausgeschlossen.

Informationen zum Stundenplan sind hier: Stundenplan-Struktur

In der Klasse für Fremdsprachige (KfF) lernen Kinder intensiv die deutsche Sprache, um spätestens nach einem Jahr in den Regelklassen dem Unterricht folgen zu können.

Aktuell besteht eine Klasse für den Kindergarten und die Primarschule und eine separate Klasse für die Sekundarstufe I.

Weitere Informationen: Klasse für Fremdsprachige

Für alle Eltern und Erziehungsberechtigten sind die Lehrpersonen (in der Regel die Klassenlehrperson) die erste Ansprechperson bei Fragen oder Anliegen bezüglich der Schule. In einem nächsten Schritt steht den Eltern und Erziehungsberechtigten die Schulleitung zur Verfügung.

Regelmässig werden die Eltern und Erziehungsberechtigten durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung mit schriftlichen Informationen bedient.

Jährlich werden die Eltern und Erziehungsberechtigten zu einem Elternabend und zu einem Standortgespräch eingeladen.

Der Lehrplan legt fachliche (wie Mathematik) und überfachliche Kompetenzen (wie Sozialkompetenz) fest. Die Schüler:innen erwerben diese Kompetenzen aufbauend und systematisch vom Kindergarten bis zum Ende der Sekundarschule.

Weitere Informationen finden Sie hier: Lehrplan21

 

Kopfläuse sind ein ganzjährig auftretendes Problem und haben nichts mit Hygiene zu tun. Vor allem in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten verbreiten sie sich mit rasanter Geschwindigkeit. Um die Läuse zu bekämpfen, müssen die lebenden Kopfläuse getötet, die Lauseier (Nissen) von Hand immer wieder entfernt werden.

Detailinformationen: Kopfläuse

Die Musikschule Olten bietet Kindern ab dem Kindergarten und Jugendlichen Unterricht in Instrumental- und Vokalfächern. Zudem gibt es ein breites Ensemble- und Kammermusikangebot sowie vielseitige Projekte.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Musikschule Olten

Die Primarschule (1.- 6. Primarklasse) vermittelt den Schüler:innen die Grundlagen der elementaren Kulturtechniken, des Lesens, Schreibens, Rechnens sowie der informatischen Bildung. Sie ist auf eine ausgewogene Bildung der menschlichen Kräfte bedacht: Körper, Verstand, Gemüt, Wille, Gemeinschaftssinn sowie handwerkliche und künstlerisch-schöpferische Fähigkeiten werden gleichermassen angeregt, gepflegt und gefördert.

Beim Umgang mit religiösen Fragen innerhalb und ausserhalb der Schule hat das Verständnis für den Begriff der Toleranz eine zentrale Bedeutung. Toleranz gegenüber religiös oder weltanschaulich begründeten Haltungen und Verhaltensweisen gehört, solange sich diese innerhalb unserer Rechtsordnung befinden, zu den wichtigsten Grundwerten einer liberalen Gesellschaft.

Grundsätzlich gelten in der obligatorischen Schule gleiche Rechte und Pflichten für alle. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gemäss der schweizerischen Bundesverfassung und dem Volksschulgesetz des Kantons zu gewährleisten. Die Schule nimmt soweit als möglich darauf Rücksicht, damit Schüler:innen ihren Glauben und die damit verbundenen Aktivitäten ohne Einschränkungen wahrnehmen können.

Weitere Informationen und zum Umgang mit Fragen zur Religion: Religion

Für die römisch katholischen und die evangelisch reformierten Schüler:innen findet von der 1. bis zur 9. Klasse der Religionsunterricht statt. Dieser wird in den jeweiligen Schulhäusern angeboten und von kirchlichen Lehrkräften erteilt. In der Sekundarschule (Zyklus 3) wird der Religionsunterricht generell ökumenisch geführt, im Zyklus 1 und 2 der Primarschule teilweise.

Die Schulinsel ist ein alternativer Lernort im Rahmen der Speziellen Förderung. Auf der Schulinsel werden temporär Kinder und Jugendliche unterrichtet, deren Situation oder Verhalten die Entwicklungsbegleitung ausserhalb Klasse erforderlich machen..

Weitere Informationen: Schulinsel

 

Jeder Standort der Schule Olten wird durch eine Schulleitung geführt, welche für die organisatorische, pädagogische und personelle Führung des entsprechenden Schulstandortes verantwortlich ist.

Die Gesamtschulleitung koordiniert alle Standorte und ist für die operative Gesamtleitung der Schule Olten verantwortlich. Alle Schulleitungen treffen sich regelmässig in der Schulleitungskonferenz Olten.

Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Fachstelle für schulische und erzieherische Fragen. Die Angebote stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen, Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen und Behörden kostenlos und beratend zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie hier: Schulpsychologischer Dienst Olten

Die Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot der Schule Olten. Sie unterstützt und berät Kinder und Jugendliche bei persönlichen oder schulischen Krisen. Sie steht auch Eltern und Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen als Unterstützung zur Seite.

Weitere Informationen: Schulsozialarbeit Olten

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Führen Sie die Kinder schrittweise in die Welt des Verkehrs ein. Zeigen Sie Ihrem Kind den ungefährlichsten Weg zur Schule. 

Wir empfehlen, dass die Kindergartenkinder den Weg zur Schule bzw. nach Hause nach den Herbstferien ohne Begleitung, aber wenn möglich in Gruppen gehen. Im Kindergarten sollen die Kinder den Leuchtgurt und in der 1. Klasse die gelbe Leuchtweste tragen. Wir empfehlen den Eltern, Trottinetts erst ab der 2. Klasse und Velos erst nach Bestehen der Veloprüfung Ende 4. Klasse zu erlauben.

Weitere Informationen zur Sicherheit auf dem Schulweg finden Sie hier:

https://www.bfu.ch/de/ratgeber/sicherer-schulweg

Hier finden Sie ein schrittweises Programm, um mit Kindern das sichere Verhalten im Strassenverkehr zu üben: 

https://www.bfu.ch/de/ratgeber/erste-schritte-im-strassenverkehr

 

Die Schulzahnpflege hat die Aufgabe, Zahnschäden und Mundkrankheiten durch vorbeugende Massnahmen zu verhüten und zu bekämpfen, deren Folgen zu behandeln und ganz allgemein die Schüler:innen zu einer sorgfältigen Mund- und Zahnpflege zu erziehen.

Zu diesem Zweck hat die Einwohnergemeinde Olten einen Vertrag mit der Zahnärztegesellschaft SSO der Stadt Olten abgeschlossen. Die Kosten für die Aufklärung, die kollektive Prophylaxe und die Untersuchungen übernimmt die Gemeinde.

Weitere Informationen: Schulzahnpflege

Der schulärztliche Dienst ermöglicht allen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen. Die gesundheitlichen Bedürfnisse werden flächendeckend sichergestellt bei eventuell unterschiedlicher Einschätzung des Handlungsbedarfs im familiären Umfeld.

Ferner sind die Schulärzt:innen für Fragen der Gesundheitsförderung, der Schulhaushygiene sowie für die Umsetzung von kantonsärztlich angeordneten Massnahmen zuständig.

Weitere Informationen: Schulärztlicher Dienst

Die Sekundarschule bietet den Schüler:innen im Anschluss an die Primarschule eine dreijährige Ausbildung. Diese Ausbildung ermöglicht den Eintritt in eine berufliche Grundausbildung oder in eine weiterführende Schule. 

An der Sekundarschule Olten gibt es zwei Anforderungsniveaus:

Anforderungsniveau Sek B
Basisanforderungen: Die Jugendlichen bereiten sich auf eine Berufslehre mit Grund- oder Basisansprüchen vor.

Anforderungsniveau Sek E
Erweiterte Anforderungen: Die Jugendlichen bereiten sich auf eine Berufslehre mit erhöhten Anforderungen (mit/ohne Berufsmatura) vor.

Die Bildungsgänge sind durchlässig. Bei entsprechender Leistung ist jeweils nach einem Jahr der Übertritt von der Sek B in die Sek E und von der Sek E in die Sek P (Progymnasiale Abteilung an der Kantonsschule Olten) möglich. Am Ende der Sek E kann bei entsprechender Qualifikation der Übertritt in die Maturitätsschulen (Berufsmaturität, Gymnasium) oder in die Fachmittelschule FMS erfolgen.

Weitere Informationen: Sekundarschule Frohheim und Informationsbroschüre Sekundarschule

Name
Informationsbroschure_Sekundar_Zyklus_3.pdf Download 0 Informationsbroschure_Sekundar_Zyklus_3.pdf

Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungs- und Förderbedarf, die aufgrund einer Beeinträchtigung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht zielführend und bedarfsgerecht gefördert werden können, werden integrativ oder in Sonderschulen beschult. Mit sonderpädagogischen Fördermassnahmen können Kinder mit Beeinträchtigungen bedarfsweise ab Geburt bis zum 18. Altersjahr unterstützt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://so.ch/verwaltung/.../sonderpaedagogik

Die Spezielle Förderung bietet das umfassende begriffliche Dach für die Förderangebote und Fördermassnahmen für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf während der obligatorischen Schule. Sie umfasst Massnahmen für Schüler:innen mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder einer Verhaltensauffälligkeit.

Schüler:innen mit zusätzlichem Förderbedarf werden in den Klassen von Förderlehrpersonen unterstützt. Weitere Angebote sind die Logopädie bei Sprachschwierigkeiten und Deutsch als Zweitsprache DaZ sowie Klassen für Fremdsprachige KfF. In der Schulinsel können die Kinder und Jugendlichen an ihren persönlichen Herausforderungen arbeiten, um danach wieder in die Regelklasse zurückzukehren.

Weitere Informationen: Angebote Spezielle Förderung

Ab dem Schuljahr 2024/25 führt die Schule Olten auf Stufe Sek I eine Talentförderklasse im 7. Schuljahr. In den nächsten zwei Jahren soll je eine weitere Klasse dazukommen, bis ab dem Schuljahr 2026/27 im 7./8. und 9. Schuljahr je eine Talentförderklasse in den Anforderungsniveaus Sek B und E gemischt unterrichtet wird.

Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten Begabungen in den Bereichen Sport und Kultur (Tanz, Musik, Bühnenkunst und Gestalten) können sich für den Besuch der Talentförderklasse bewerben. Weitere Informationen, PDFs mit den wichtigsten Informationen und das Anmeldepaket finden Sie hier.

Schüler:innen helfen einander nach dem Unterricht bei den Hausaufgaben oder beim Lernen in der Schule.

Alle Schüler:innen an der Schule Olten von der 5. bis 9. Klasse können jährlich an einem Schneesportlager teilnehmen.

Das Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schüler:innen. 

Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler:innen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt.

Weitere Informationen: Übertrittsverfahren.

Die Schule fordert den Kindern viel ab. Sie spielen, sie lernen, sie müssen sich konzentrieren und verbrauchen dabei viel Energie. Ein gesundes Znüni trägt nebst dem Frühstück dazu bei, dass die Kinder den Vormittag hindurch fit und leistungsfähig bleiben.

Geeignet für das gesunde Znüni sind vorallem Obst, rohes Gemüse, (Vollkorn-) Brot, Knäckebrot, Vollkorncracker, ungesalzene Nüsse.

Keine Süssigkeiten, Süssgetränke und fettreichen Snacks zum Znüni. Darum eignen
sich Süssgetränke (wie Cola, Sirup, Eistee), Süssigkeiten (wie Milchschnitte, Schokolade,
Getreideriegel, Biscuits) und fettreiche, stark gesalzene Snacks (wie Chips, Snackwürstchen)
nicht zum Znüni.

Im Kindergarten wird das Znüni gemeinsam gegessen. Ab der 1. Klasse verbringen die Kinder die Pause selbstständig auf dem Pausenplatz.