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Kontaktdaten

Schulverwaltung
Dornacherstrasse 1
4601 Olten
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Öffnungszeiten Schulverwaltung:

Mo:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Di:   09.00 - 12.00 Uhr | Nachmittag geschlossen
Mi:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Do:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 17.00 Uhr
Fr:   09.00 - 12.00 Uhr | 14.00 – 16.00 Uhr

Inhalt

Schulzahnpflege

1. Allgemeines

Der Zustand der Zähne ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtgesundheit der Schüler:innen. Deshalb legt die Einwohnergemeinde Olten Wert auf eine qualitative hochwertige Schulzahnpflege und arbeitet diesbezüglich mit der Zahnärztegesellschaft Olten (SSO) zusammen. Alle Schulzahnärztinnen und -ärzte sind der Zahnärztegesellschaft angeschlossen und wissensmässig auf dem aktuellen Stand. Die Zahnarztpraxen der entsprechen den neuesten technischen Standards.

Die Schulzahnpflege besteht aus Vorbeugung (Prophylaxe), Kontrolluntersuchungen und Behandlungen. Diese Leistungen stehen allen schulpflichtigen Oltner Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.
 

2. Vorbeugung (Prophylaxe)

Durch die kollektive Prophylaxe werden die Schüler:innen mit der theoretischen und praktischen Zahnpflege vertraut gemacht. Sie hat die Aufgabe, Zahnschäden und Mundkrankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und ganz allgemein die Schüler:innen zu einer sorgfältigen Mund- und Zahnpflege zu erziehen.

Die Prophylaxe-Lektionen werden klassenweise von einer speziell dafür ausgebildeten Mitarbeiterin erteilt. Diese Lektionen werden am Standort der Klassen mehrmals jährlich durchgeführt. Die Schüler:innen des Kindergartens werden öfters besucht als diejenigen der Oberstufe.
 

3. Kontrolluntersuchungen

Die Kontrolluntersuchungen werden von den ausgewählten Schulzahnärztinnen und -ärzten jährlich durchgeführt. Diese teilen den Eltern das Ergebnis der Untersuchung und die allfällig geplanten zahnärztlichen Behandlungen mit. Diese jährliche Untersuchung ist obligatorisch.

Die Eltern aller Kinder, welche in den Kindergarten eintreten oder neu nach Olten ziehen, erhalten ein Schreiben, mit dem sie eingeladen werden, eine Schulzahnärztin auszuwählen. Die definitive Zuteilung der Kinder auf die Schulzahnärztinnen und -ärzte erfolgt durch den Koordinator Schulzahnpflege. Im Laufe der Schulzeit kann auf Antrag die Schulzahnärztin bzw. der Schulzahnarzt gewechselt werden.

Die Kinder und Jugendlichen werden jährlich zu den Kontrolluntersuchungen und den daraus folgenden Behandlungen aufgeboten. Falls die Kinder dem Aufgebot zur Untersuchung nach zweifacher Erinnerung nicht nachkommen, informieren die Praxen den Koordinator der Schulzahnpflege. Dieser leitet den Fall an die Direktion Bildung und Sport weiter, welche mit den Eltern des betroffenen Kindes Kontakt aufnimmt.

Die Kontrolluntersuchungen erfolgen während sogenannten "Blockwochen" in der Regel zwischen August und Dezember und grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit.

• Blockwochen Primarschulen und Kindergärten: 3 Wochen nach den Herbstferien

• Blockwochen Sekundarschule I: 2. Hälfte November bis Weihnachten

Die Direktion Bildung und Sport empfiehlt den Eltern insbesondere der jüngeren Kinder diese beim Besuch der Schulzahnärztinnen oder Schulzahnärzte zu begleiten. Der persönliche Kontakt zwischen den Eltern und den Schulzahnärzten ist wichtig.

Anlässlich der Kontrolluntersuchungen in der 9. Klasse wird empfohlen "Bissflügelröntgenbilder" zur Früherkennung von versteckten Defekten anzufertigen. Die Durchführung dieser Röntgenaufnahmen ist freiwillig. Falls die Eltern mit der Durchführung nicht einverstanden sind, müssen sie dies schriftlich mitteilen.

Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen und die erwähnten zwei Bissflügelröntgenbilder werden von der Einwohnergemeinde übernommen.
 

4. Behandlungen

Im Normalfall werden die Behandlungen von der gewählten Schulzahnärztin bzw. Schulzahnarzt durchgeführt. Damit werden Kontrolle und Behandlung von derselben Person durchgeführt, wodurch unterschiedliche Einschätzungen ausgeschlossen werden können.

Die Behandlungen werden ausserhalb der regulären Schulzeit durchgeführt.

Die Behandlungen werden direkt, gemäss dem zwischen der Zahnärztegesellschaft und der Einwohnergemeinde Olten vereinbarten Tarif, in Rechnung gestellt.

Die Eltern können wie bisher selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in einer Schulzahnarztpraxis oder einer Privatzahnarztpraxis behandeln lassen wollen.
 

5. Beiträge an die Behandlungskosten

Eltern mit wenig finanziellen Mitteln können aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen Beitrag an die Behandlungskosten beantragen. Mit der Rechnung für die Behandlungen wird ein entsprechendes Merkblatt mitgeschickt. Es besteht nur Anspruch auf Kostenbeiträge bei einer Behandlung durch die Schulzahnärzt:innen.
 

6. Notfalldienst

Im Notfall können die Schulzahnarztpraxen kontaktiert werden. Falls diese nicht erreichbar sind, stehen unter der Nummer 0848 00 46 00 diensthabende Notfallzahnärzte zur Verfügung.
 

7. Ombudsstelle

Sollte es trotz allen Bemühungen zu Uneinigkeiten zwischen Eltern und Schulzahnärztinnen oder Schulzahnärzten kommen, kann die Koordinationsperson der Schulzahnpflege kontaktiert werden.
 

8. Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Grundlagen der Schulzahnpflege sind im Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Olten vom 22. September 2022 geregelt. Dieses Dokument kann unter den Publikationen heruntergeladen werden.
 

9. Koordinatorin Schulzahnpflege / Allgemeine Auskünfte

Für allgemeine Auskünfte der Schulzahnpflege steht im Auftrag der Direktion Bildung und Sport die Koordinationsperson gerne zur Verfügung:

Dr. med. dent. Gabriela Oberholzer
Baslerstrasse 37
4600 Olten
Tel. 062 213 96 06
info@zahnarztolten.ch

 

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